E-Mobilitätsförderung.

Jetzt bis zu € 5.400,–.

Mit unseren vollelektrischen Modellen finanziell profitieren.

Förderung von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen

Der Umstieg auf ein rein elektrisches Fahrzeug ist nicht nur nachhaltig, sondern bringt auch finanzielle Vorteile mit sich. Entscheiden Sie sich für eines unserer rein elektrischen Modelle und profitieren Sie von der aktuellen Förderung.

Die E-Mobilitätsförderung wird bei Kauf eines XC40 oder C40 Recharge Pure Electric bzw. EX30 gewährt.

Die staatliche Förderung ist budgetär begrenzt, eine vorzeitige Beendigung ist möglich.

Wie setzt sich die E-Mobilitätsförderung zusammen?

Die Förderung setzt sich zum einen aus dem E-Mobilitätsbonus-Anteil (Importeursanteil) und zum anderen aus dem E-Mobilitätsbonus-Anteil des Bundes zusammen.

Wann läuft die Aktion zur Förderung der Elektromobilität aus?

Anmeldungen können bis spätestens 31.12.2024 bzw. solange Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen, eingereicht werden. Die staatliche Förderung ist budgetär begrenzt, eine vorzeitige Beendigung ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für die Förderung sind: • rein elektrische Reichweite des Pkw mindestens 60 km (WLTP) • Bruttolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) 60.000 € nicht übersteigt • Fahrzeug muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden

EC40: Stromverbrauch: 16,2 – 18,7 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 445 – 583 km.

EX40: Stromverbrauch: 16,6 – 19,4 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 435 – 576 km.

EX30: Stromverbrauch: 16,7 – 18,0 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 337 – 476 km.

Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und elektrische Reichweite kombiniert, nach WLTP-Prüfverfahren. Verbrauchswerte basieren auf MY25 – Stand Februar 2024.

Alle Preise sind unverbindliche empfohlene Richtpreise. Keine Barablöse. Nur für Privatpersonen. Symbolfotos. Irrtümer, Fehler und Änderungen vorbehalten. Stand: Juni 2024.