Der Fußgängerschutz des Fahrzeugs wurde dafür entwickelt, bei einem Fußgängerunfall den Aufprall zu minimieren. Neben dem Fußgänger oder der Fußgängerin können dadurch auch die Personen im Fahrzeug besser geschützt sein. Wenn das System bei einem Unfall auslöst, zeigt das Fahrzeug neben dem normalen Unfallverhalten drei weitere Reaktionen:
- Die Frontklappe wird angehoben und in Richtung Windschutzscheibe geschoben. Dies federt den Aufprall der betroffenen Person ab und schützt gleichzeitig die Windschutzscheibe.
- Über eine Notrufzentrale wird ein automatischer Alarm gesendet.
- Ein Symbol auf dem Fahrerdisplay zeigt an, dass das System ausgelöst wurde.
Befolgen Sie bei Auslösung des Fußgängerschutzsystems die Ihnen gegebenen Anweisungen.
Hinweis
Wichtig
Fahrerverantwortung
Das Fußgängerschutzsystem kann eine sichere Fahrweise nur ergänzen. Die Nutzung der Funktion bedeutet nicht, dass sich die Person am Steuer weniger oder gar nicht mehr auf das sichere Fahren zu konzentrieren bräuchte. Achten Sie beim Fahren genauso auf die Sicherheit, wie Sie es bei einem Fahrzeug ohne System zur Minderung der Aufprallstärke tun würden.
Warnung
Bei Beschädigung der Fahrzeugfront
Wenden Sie sich bei einer Beschädigung der Fahrzeugfront bitte unbedingt an eine Volvo Vertragswerkstatt. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitssysteme Ihres Fahrzeugs, darunter auch das Fußgängerschutzsystem, nicht durch einen Schaden beeinträchtigt werden.
Änderungen am Fahrzeug
Nehmen Sie keinerlei Änderungen an der Front Ihres Fahrzeugs vor. Bei Änderungen am Fahrzeug riskieren Sie die Beeinträchtigung seiner Sicherheitssysteme und damit schwere Personen- oder Fahrzeugschäden. Lesen Sie bitte den Abschnitt zu Änderungen am Fahrzeug aufmerksam und wenden Sie sich an Volvo, wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug in Erwägung ziehen.