Integrierter Kindersitz

Der mittlere Rücksitz Ihres Fahrzeugs verfügt über eine integrierte Sitzerhöhung. Diese kann ausgeklappt werden und ermöglicht die sichere und bequeme Beförderung von Kindern.
Integrierter Kindersitz in hochgeklappter Stellung

Die Sitzerhöhung wurde speziell für die Sicherheit von Kindern konstruiert.

Stellen Sie vor dem Losfahren Folgendes sicher, wenn sich ein Kind auf der integrierten Sitzerhöhung befindet:
  • Der Kindersitz ist ordnungsgemäß gesichert.
  • Die Kopfstütze ist an die Körpergröße des Kindes angepasst.
  • Sie haben in dieser Bedienungsanleitung alle Informationen zur Sicherheit gelesen – insbesondere die Abschnitte zur Kindersicherheit, zur richtigen Sitzhaltung und zur Verwendung der Sicherheitsgurte.

Der integrierte Kindersitz ist für Kinder mit einem Gewicht von bis zu 36 kg und einer Größe von 106 bis 145 cm zugelassen. Von der Nutzung des Kindersitzes für Kinder unter 4 Jahren wird abgeraten.

 Warnung

Keine eigenständigen Änderungen oder Reparaturen

Volvo empfiehlt, den integrierten Kindersitz nur in einer Volvo Vertragswerkstatt reparieren oder austauschen zu lassen. Nehmen Sie keine eigenständigen Änderungen oder Ergänzungen des Kindersitzes vor. Wenn ein integrierter Kindersitz z. B. bei einem Unfall einer starken Belastung ausgesetzt war, müssen Sitzpolster, Sicherheitsgurt, Rückenlehne oder ggf. der gesamte Sitz ausgetauscht werden. Auch wenn das Kind unverletzt zu sein scheint, kann der Sitz das ursprüngliche Schutzniveau unter Umständen nicht mehr gewährleisten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kindersitz während des Unfalls o. Ä. in der heruntergeklappten Stellung befand. Ein Austausch des Kindersitzes ist auch erforderlich, wenn dieser stark abgenutzt ist.

Anweisungen befolgen

Befolgen Sie unbedingt alle Anweisungen zum integrierten Kindersitz. Anderenfalls kann das Kind bei einem Unfall schwere Verletzungen erleiden.

 Wichtig

Vor Ort geltende Vorschriften

Die Vorschriften dazu, wo und wie Kinder sitzen dürfen und wie sie gesichert sein müssen, können regional variieren. Machen Sie sich daher unbedingt mit den geltenden Regelungen in Ihrer Region vertraut.

 Hinweis

Der integrierte Kindersitz ist gemäß UN-Richtlinie R129/03 als Sitzerhöhung für bestimmte Fahrzeuge zugelassen.