Mit einem elektrifizierten Volvo Dienstwagen profitieren Sie jetzt doppelt: Dank des gesenkten zu versteuernden Anteils für die Privatnutzung fahren Sie nicht nur nachhaltig, sondern auch deutlich kostengünstiger.
Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen Sie monatlich 1% des Bruttolistenpreises versteuern. Profitieren Sie von der 0,25% Dienstwagenbesteuerung für vollelektrische Volvo Modelle1 oder sichern Sie sich die 0,5% Besteuerung für Volvo Plug-in Hybrid Modelle2. Hierfür muss eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt werden:
Die CO₂-Emission darf maximal 95 g / km betragen.
Die Reichweite muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 80 Kilometer umfassen.
Wird ein Dienstwagen auch privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, ist diese private Nutzung als sog. geldwerter Vorteil zu versteuern (Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer sowie Sozialversicherung). Ist eine Privatnutzung ausgeschlossen, entfällt auch die Besteuerung des geldwerten Vorteils.
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils stehen zwei Methoden zur Verfügung. Die gewählte Variante muss für das gesamte Jahr beibehalten werden, ein Wechsel zwischen den Methoden ist nicht möglich.
- 1 %-Regelung: Als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung wird 1 % des Bruttolistenpreises pauschal pro Monat angesetzt, die tatsächlich angefallenen Kosten, Rabatte etc. bleiben außer Betracht. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat anzusetzen. Maßgebend ist jeweils der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer.
- Fahrtenbuch: Die privat gefahrenen Kilometer werden mittels eines Fahrtenbuchs ermittelt, der Besteuerung unterliegen dann die hierfür angefallenen tatsächlichen Kosten. Achtung: Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwändig, es bildet aber die tatsächlichen Kosten ab. Ein Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden.
Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die private Nutzung mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Ja, gibt es! Profitieren Sie von der 0,25 % Dienstwagenbesteuerung für die vollelektrische Volvo Modelle³ oder sichern Sie sich die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung für Volvo Plug-in Hybrid-Modelle³. Voraussetzungen⁴ dafür sind:
- Die CO2-Emission des Elektro-Dienstwagens darf maximal 95 g/km betragen. - Die Reichweite des Elektro-Dienstwagens muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 80 Kilometer umfassen.
³ Gültig rückwirkend zum 01.01.2024 ist eine Preisbemessungsgrenze von 70.000 € sowohl für vollelektrische als auch für Plug-in Hybrid-Modelle mit min. 80 km elektrischer Reichweite oder max. 95 g CO2/km.
⁴ Nur eine der beiden Voraussetzungen muss eingehalten werden.
Die Gestellung eines Dienstwagens ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche für das Fahrzeug anfallenden Kosten einschließlich Abschreibung, Inspektionen, Kraftstoff etc. für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann diese Kosten steuerlich absetzen und erhält darüber hinaus noch die Umsatzsteuer aus der Anschaffung des Fahrzeugs zurück. Der Arbeitnehmer muss weder Anschaffungskosten noch laufende Kosten des Fahrzeugs tragen, sondern nur den geldwerten Vorteil der Besteuerung unterwerfen. Der Vorteil des Arbeitnehmers hängt stark von den individuellen Gegebenheiten wie Höhe des Steuersatzes, Umfang der Privatnutzung und Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb ab. Die Wahl der Besteuerungsmethode ist individuell auf diese Merkmale abzustimmen. Besondere Vorteile ergeben sich aufgrund der Neuregelung für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Insgesamt bietet ein Dienstwagen vielfach interessante Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das Abo mit Steuervorteil
Mit Care by Volvo können Sie Ihr Wunschfahrzeug ganz einfach abonnieren. Versicherung, Reparaturen, Pannenhilfe, Ersatzfahrzeug sowie Wartung mit Hol- und Bringservice sind bereits in der Monatsrate enthalten. Und das Beste: Auch mit einem Care by Volvo Abo können Sie von dem Steuervorteil für Ihren elektrifizierten Dienstwagen profitieren!
1 Auch nach dem 01.01.2024 gültig für viele vollelektrische Volvo Modelle mit einem Bruttolistenpreis von unter 70.000 €.
2 Auch nach dem 01.01.2022 gültig für alle Volvo Plug-in Hybrid-Modelle mit min. 60 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g CO2/km.