Begrenzungen für die Kamera- und Radareinheiten
Gemeinsame Begrenzungen von Kamera und Radar
Blockiertes Modul
Platzieren, kleben oder montieren Sie nichts vor oder rund um die Kamera- und Radareinheiten - dies könnte Funktionen beeinträchtigen, die auf Kamera- oder Radareinheiten basieren. Dadurch können Funktionen beeinträchtigt, ausgeschaltet oder zu fehlerhaftem Verhalten geführt werden.
Beschädigte Windschutzscheibe
- Sollte vor einem Gerät ein Riss, Kratzer oder Steinschlag auf der Windschutzscheibe entstehen und sich über eine Oberfläche von oder größer als ca. 0,5 × 3,0 mm (0,02 × 0,12 Zoll) erstrecken, muss eine Werkstatt1 zum Austausch der Windschutzscheibe aufgesucht werden.
- Volvo empfiehlt, Risse, Kratzer oder Steinschlagschäden im Bereich vor diesen Geräten nicht zu reparieren - stattdessen sollte die ganze Windschutzscheibe ausgetauscht werden.
- Vor dem Austausch der Windschutzscheibe ist eine Vertragswerkstatt1 zu verständigen, um sicherzustellen, dass die richtige Windschutzscheibe bestellt und montiert wird.
- Beim Austausch müssen Scheibenwischer desselben Typs oder andere von Volvo zugelassene Scheibenwischer montiert werden.
- Bei einem Austausch der Windschutzscheibe muss die Kamera in einer Werkstatt1 neu kalibriert werden, damit die ordnungsgemäße Funktion aller kamerabasierten Fahrzeugfunktionen gewährleistet ist.
Hinweis
Weitere Begrenzungen des Radars
Geschwindigkeit des Fahrzeugs
Die Fähigkeit, ein vorausfahrendes Fahrzeug zu erkennen, wird erheblich reduziert, wenn sich die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs stark von der eigenen Fahrzeuggeschwindigkeit unterscheidet.
Begrenztes Sichtfeld
Die Radareinheit hat ein begrenztes Sichtfeld. In bestimmten Situationen wird ein anderes Fahrzeug gar nicht oder erst später als erwartet erfasst.
Funktion eingeschränkt
Bei starkem Regen kann es vorkommen, dass das Radarmodul nur noch eingeschränkt funktioniert, ganz abgeschaltet wird oder falsch reagiert. Dies gilt auch, wenn das Emblem von nassem Schnee oder Eis bedeckt ist.
Weitere Begrenzungen der Kamera
Herabgesetzte Sicht
Die Kameras unterliegen den gleichen Begrenzungen wie das menschliche Auge, d. h. bei starkem Regen oder Schneefall, in dichtem Nebel oder in aufgewirbeltem Staub oder Schnee ist das Erkennungsvermögen beeinträchtigt. Unter solchen Bedingungen können die kameraabhängigen Funktionen stark eingeschränkt oder vorübergehend deaktiviert sein.
Starkes Gegenlicht, Reflexionen auf der Fahrbahn, eine schnee- oder eisbedeckte Fahrbahn, eine schmutzige Fahrbahn oder undeutliche Seitenmarkierungen von Fahrspuren können die Funktion, bei der die Kamera verwendet wird, um die Fahrbahn zu erfassen sowie Fußgänger, Radfahrer, größere Tiere und andere Fahrzeuge zu erkennen, stark beeinträchtigen.
Fahrradhalter oder anderes Zubehör, das am Heck des Fahrzeugs angebracht ist, kann die Sicht der Kamera verdecken.
Weitere Begrenzungen der Einparkhilfekamera*
Blinde Sektoren
In der 360°-Rundumsicht der Einparkhilfekamera* können Hindernisse/Gegenstände in den Zonen zwischen den einzelnen Kameras verborgen sein.
Warnung
Lichtverhältnisse
Das Kamerabild wird automatisch an die herrschenden Lichtverhältnissen angepasst. Dadurch können Lichtstärke und Qualität des Bildes etwas variieren. Schlechte Lichtverhältnisse können zu einer herabgesetzten Bildqualität führen.