Kinderrückhaltesysteme

Befördern Sie Kinder immer gemäß den geltenden Empfehlungen in einer sicheren Sitzposition und einem geeigneten Kinderrückhaltesystem.

Je nach Alter und Größe des Kindes sind unterschiedliche Arten von Kinderrückhaltesystemen geeignet. In Ihrem Fahrzeug befinden sich Verankerungspunkte für unterschiedliche Arten von Kinderrückhaltesystemen.

Volvo empfiehlt, so lange wie möglich ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem zu verwenden – mindestens bis zum Alter von vier Jahren. Danach sollten Kinder in einem vorwärtsgerichteten Kinderrückhaltesystem befördert werden, wobei sich ein Kindersitz empfiehlt, der mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs befestigt wird. Kinder sollten mindestens bis zu einer Körpergröße von 140 Zentimetern (4 Fuß, 7 Zoll) in einem Kinderrückhaltesystem befördert werden.

Für Kinderrückhaltesysteme gelten verschiedene Zulassungsarten:
i-SizeKinderrückhaltesysteme vom Typ i-Size nutzen z. B. den ISOFIX-Standard in Verbindung mit den oberen Verankerungspunkten oder einem Stützbein. Diese Norm stellt sicher, dass sich auf i-Size-konformen Sitzen jedes i-Size-konforme Kinderrückhaltesystem befestigen lässt.
UniversalEin Kinderrückhaltesystem mit dieser Zulassungsart darf auf dem Sitz eines beliebigen Fahrzeugmodells montiert werden, sofern dessen Position gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeugs für die Montage eines universal zugelassenen Kinderrückhaltesystems geeignet ist.
FahrzeugspezifischEin Kinderrückhaltesystem mit dieser Zulassungsart darf auf den Sitzen bestimmter Fahrzeugmodelle montiert werden, sofern das jeweilige Fahrzeugmodell in der Typenliste des Herstellers für das betreffende Kinderrückhaltesystem aufgeführt ist.

 Warnung

Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz

Verwenden Sie NIEMALS ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem auf einem Sitz, der durch einen AKTIVEN AIRBAG vor ihm geschützt ist. Es kann zu TOD oder SCHWEREN VERLETZUNGEN des KINDES kommen.

Beschädigte und alte Kinderrückhaltesysteme

Verwenden Sie ein Kinderrückhaltesystem keinesfalls, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle vorliegen:
  • Das Kinderrückhaltesystem war an einem Unfall beteiligt oder ist in welcher Weise auch immer beschädigt.
  • Die empfohlene Nutzungsdauer des Kinderrückhaltesystems ist erreicht.
  • Die Vorgeschichte des Kinderrückhaltesystems ist Ihnen nicht lückenlos bekannt.

 Wichtig

Nicht befestigte Kinderrückhaltesysteme

Lassen Sie ein nicht befestigtes Kinderrückhaltesystem keinesfalls im Innenraum. Befestigen Sie das Kinderrückhaltesystem auch bei Nichtverwendung gemäß der Herstelleranleitung oder verstauen Sie es sicher im Kofferraum. Bei einem Unfall oder plötzlichen Bremsmanöver kann ein nicht befestigtes Kinderrückhaltesystem Schäden verursachen.

Allgemeine Sicherheitsempfehlungen

Befolgen Sie situationsgerecht die allgemeinen Sicherheitsempfehlungen zum richtigen Sitzen und Anlegen des Sicherheitsgurts sowie zur Einstellung der Kopfstütze.

Vor Ort geltende Vorschriften

Die Vorschriften dazu, wo und wie Kinder sitzen dürfen und wie sie gesichert sein müssen, können regional variieren. Machen Sie sich daher unbedingt mit den geltenden Regelungen in Ihrer Region vertraut.

Aufkleber mit Informationen zu Airbags

Warnaufkleber an der Sonnenblende
Dieser Aufkleber befindet sich an der Sonnenblende auf Beifahrerseite.