Unfallwarnsystem* – Radfahrererkennung
Für die optimale Leistung des Systems muss die Systemfunktion, die einen Radfahrer erfasst, so eindeutige Informationen zur Körper- und Fahrradkontur wie möglich erhalten – das bedeutet, dass das System Fahrrad, Kopf, Arme, Schultern, Beine, Ober- und Unterkörper und ein für Menschen normales Bewegungsmuster identifizieren können muss.
Wenn große Teile des Körpers oder Fahrrads für die Kamera nicht zu sehen sind, kann das System den Radfahrer nicht erkennen.
- Damit die Funktion einen Radfahrer erfasst, muss dieser erwachsen sein und auf einem Erwachsenen-Fahrrad sitzen.
- Das Fahrrad muss mit einem gut sichtbaren und zugelassenen1 roten Rückstrahler versehen sein, der mindestens 70 cm über der Straße angebracht ist.
- Die Funktion kann Radfahrer nur von hinten und in der gleichen Fahrtrichtung erfassen – nicht schräg von hinten, nicht von der Seite.
- Radfahrer, die in gedachter Verlängerung der linken oder rechten Seitenlinie des Fahrzeugs fahren, werden ggf. spät oder gar nicht erkannt.
- Die Fähigkeit der Funktion, Radfahrer in der Morgen- und Abenddämmerung zu erfassen, ist begrenzt – genau wie für das menschliche Auge.
- Die Fähigkeit der Funktion, Radfahrer zu erfassen, ist beim Fahren im Dunkeln und in Tunneln ausgeschaltet – selbst bei eingeschalteter Straßenbeleuchtung.
- Die Radfahrererkennung funktioniert optimal, wenn die Funktion City Safety™ aktiviert ist, siehe City Safety™.
Warnung
Die Kollisionswarnung mit Bremsautomatik & Radfahrererkennung dient lediglich als Hilfsmittel.
Was die Funktion nicht erkennt:
- Alle Radfahrer in allen Situationen und z. B. teilweise verdeckte Radfahrer.
- Von der Seite kommende Radfahrer oder solche in weiter Kleidung, die die Körperkonturen verdeckt.
- Fahrräder ohne roten Reflektor hinten.
- Mit größeren Gegenständen beladene Fahrräder.
Der Fahrer ist stets dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf korrekte Weise und mit einem an die Geschwindigkeit angepassten Sicherheitsabstand gefahren wird.