Begrenzungen der Lenkhilfe durch City Safety bei Ausweichmanövern

Die Lenkhilfe durch City Safety kann in bestimmten Situationen gewissen Begrenzungen unterliegen. So erfolgt beispielsweise unter folgenden Bedingungen kein Eingriff:
  • außerhalb des Geschwindigkeitsbereichs 50-100 km/h (30-62 mph)
  • bei ausbleibendem Ausweichmanöver des Fahrers
  • wenn das Lenkservo mit reduzierter Leistung arbeitet - beispielsweise bei Abkühlen aufgrund von Überhitzung (siehe Abschnitt "Geschwindigkeitsabhängiger Lenkradwiderstand").

 Hinweis

Die Funktion verwendet das kombinierte Kamera- und Radarmodul des Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen unterliegt. Siehe hierzu auch die Abschnitte "Begrenzungen des Kameramoduls" bzw. "Begrenzungen des Radarmoduls".