Für die optimale Leistung des Systems muss die Systemfunktion, die Fußgänger erfasst, so eindeutige Informationen zur Körperkontur wie möglich erhalten – das bedeutet, dass das System Kopf, Arme, Schultern, Beine, Ober- und Unterkörper und ein für Menschen normales Bewegungsmuster identifizieren können muss.
Wenn große Teile des Körpers für die Kamera nicht zu sehen sind, kann das System einen Fußgänger nicht erfassen.
- Damit ein Fußgänger erfasst werden kann, muss er vollständig zu sehen sein und mindestens 80 cm groß sein.
- Die Fähigkeit des Kamerasensors, Fußgänger in der Morgen- und Abenddämmerung zu sehen, ist begrenzt – genau wie für das menschliche Auge.
- Die Fähigkeit des Kamerasensors, Fußgänger zu erfassen, ist beim Fahren im Dunkeln und in Tunneln ausgeschaltet – selbst bei eingeschalteter Straßenbeleuchtung.
Warnung
Das „Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängererkennung“ dient lediglich als Hilfsmittel. Die Funktion erfasst nicht alle Fußgänger in allen Situationen und erkennt z. B. nicht:
- teilweise verdeckte Fußgänger, Personen in Kleidung, die die Körperkonturen nicht erkennen lässt oder Personen mit einer Körpergröße unter 80 cm.
- Fußgänger, die größere Gegenstände tragen.
Der Fahrer ist stets dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf korrekte Weise und mit einem an die Geschwindigkeit angepassten Sicherheitsabstand gefahren wird.