Die Bewegungs- und Neigungssensoren vorübergehend ausschalten, um zu vermeiden, dass der Alarm versehentlich ausgelöst wird, wenn beispielsweise ein Hund im verriegelten Fahrzeug zurückgelassen wird oder wenn sich das Fahrzeug auf einem Autozug oder auf einer Fähre befindet.
Die Vorgehensweise entspricht der Vorgehensweise bei der vorübergehenden Deaktivierung der Sicherheitsverriegelung1.