Die laut Gesetz höchstzulässige Geschwindigkeit für das Abschleppen ist vor Beginn des Abschleppens in Erfahrung zu bringen.
Vorbereitungen und Abschleppvorgang
Die Warnblinkanlage des Fahrzeugs einschalten.
Die Abschleppseil an der Abschleppöse befestigen.
Das Lenkradschloss durch Entriegeln des Fahrzeugs deaktivieren.
Hinweis
Wenn das Fahrzeug entriegelt war, wird das Lenkradschloss in Zündstellung II deaktiviert. Zu weiteren Informationen siehe „Zündstellungen“.
Zündstellung II aktivieren, indem der Startschalter in Stellung START gebracht und ca. 4 Sekunden lang in Stellung START gehalten wird. Dann den Schalter loslassen, der automatisch in seine Ausgangsstellung zurückkehrt.
Den Wählhebel in Neutralstellung N bewegen und die Feststellbremse lösen.
Jetzt kann das abschleppende Fahrzeug losfahren.
Das Abschleppseil muss gespannt bleiben, wenn das Zugfahrzeug die Geschwindigkeit senkt, um starkes Ruckeln zu vermeiden. Dazu den Fuß leicht auf dem Bremspedal belassen.
Stets bremsbereit sein.
Wichtig
Bitte beachten, dass das Fahrzeug stets so abzuschleppen ist, dass die Räder vorwärts rollen.
- Ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe darf nicht schneller als mit 80 km/h (50 mph) und nicht weiter als 80 km geschleppt werden.
Warnung
- Vor dem Abschleppen sicherstellen, dass das Lenkradschloss entriegelt ist.
- Zündstellung II muss aktiviert sein – in Zündstellung I sind alle Airbags deaktiviert.
- Beim Abschleppen muss sich der Transponderschlüssel im Fahrzeug befinden.
Warnung
Bremskraftverstärker und Lenkservo funktionieren nicht bei ausgeschaltetem Motor - durch Kraftaufwand auf das Bremspedal ist etwa 5 Mal höher und die Lenkung ist deutlich schwergängiger als normal.
Starthilfe
Fahrzeug nicht anschleppen. Eine Hilfsbatterie verwenden, wenn die Batterie so entladen ist, dass der Motor nicht anspringt.
Wichtig
Der Katalysator kann beim Versuch, den Motor anzuschleppen beschädigt werden.