In Verbindung mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs bietet die Sitzerhöhung mitfahrenden Kindern optimale Sicherheit. Je nach Gewicht des Kindes lässt sich die Sitzerhöhung in zwei aufgeklappte Stellungen bringen.
Der Kindersitz ist zugelassen für Kinder mit einem Körpergewicht von 15-36 kg (33-80 lbs) und einer Körpergröße von mindestens 95 cm (37 Zoll).
Vor der Fahrt zu kontrollieren:
- die Sitzerhöhung befindet sich in der Stellung für das Körpergewicht des Kindes richtigen Stellung
- die Sitzerhöhung ist ordnungsgemäß eingerastet
- der Sicherheitsgurt liegt straff am Körper des Kindes an und ist nicht verdreht
- der Sicherheitsgurt berührt nicht den Hals des Kindes oder liegt unterhalb der Schultern
- der Hüftteil des Sicherheitsgurtes sitzt niedrig über dem Becken, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Warnung
Volvo empfiehlt, eine Reparatur oder einen Austausch der integrierten Sitzerhöhung ausschließlich in einer Volvo-Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Nehmen Sie keine Änderungen oder Ergänzungen an der Sitzerhöhung vor. Wenn ein integrierter Kindersitz z. B. bei einem Unfall stark beansprucht wurde, sind Sitzpolster, Sicherheitsgurt, Rückenlehne oder ggf. der ganze Sitz auszutauschen. Auch wenn der Kindersitz äußerlich intakt erscheint, gewährleistet er vielleicht nicht mehr den vollen Schutz. Dies gilt auch, wenn die Sitzerhöhung bei einem Unfall o. Ä. in den Rücksitz eingelassen war. Auch bei starkem Verschleiß kann das Sitzpolster ausgetauscht werden.
Warnung
Wenn die Anweisungen zur integrierten Sitzerhöhung nicht befolgt werden, kann dies bei einem Unfall zu schweren Verletzungen des Kindes führen.