Beschränkungen der automatischen Geschwindigkeitsbegrenzung
Die automatische Geschwindigkeitsbegrenzung (ASL1) erfolgt nicht aufgrund der aufgestellten Verkehrsschilder, sondern aufgrund geschwindigkeitsrelevanter Daten der Funktion Verkehrszeicheninformation* (RSI2).
Wenn die Verkehrsschilderkennung keine Geschwindigkeitsangaben erkennt und an die Fahrerassistenzsysteme weiterleitet, wechselt die automatische Geschwindigkeitsbegrenzung in den Bereitschaftsmodus und aktiviert stattdessen die normale Geschwindigkeitsbegrenzung. In diesem Fall muss der Fahrer selbst eingreifen und das Fahrzeug auf die geltende Höchstgeschwindigkeit abbremsen.
Sobald die Verkehrsschilderkennung wieder Geschwindigkeitsangaben erkennt und übermittelt, wird die automatische Geschwindigkeitsbegrenzung erneut aktiviert.