Begrenzungen der Lenkhilfe durch City Safety bei Ausweichmanövern

Die Lenkhilfe durch City Safety kann in bestimmten Situationen gewissen Begrenzungen unterliegen. So erfolgt beispielsweise unter folgenden Bedingungen kein Eingriff:
  • außerhalb des Geschwindigkeitsbereichs 50-100 km/h (30-62 mph)
  • bei ausbleibendem Ausweichmanöver des Fahrers
  • wenn das Lenkservo mit reduzierter Leistung arbeitet - beispielsweise bei Abkühlen aufgrund von Überhitzung (siehe Abschnitt "Geschwindigkeitsabhängiger Lenkradwiderstand").

 Hinweis

Die Funktion verwendet das Kameramodul des Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen unterliegt, siehe „Begrenzungen des Kameramoduls“.

 Hinweis

Die Funktion verwendet das Radarmodul des Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen unterliegt, siehe „Begrenzungen des Radarmoduls“.